01. September 2023 Seit dem 1. September 2023 ist die digitale An-, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen für Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen bundesweit möglich. Wer sein Fahrzeug über das i-Kfz-Portal seiner Zulassungsbehörde online anmeldet, über gültige Kfz-Kennzeichen verfügt und den vorläufigen Zulassungsbescheid hinter die Windschutzscheibe legt, kann sogar direkt losfahren. Der vorläufige Zulassungsnachweis gilt zehn Tage. Die neuen Fahrzeugdokumente sollten Sie in diesem Zeitraum per Post erhalten.