Digitale Verwaltung: Effizientere Zusammenarbeit europaweit

Mit dem jetzt in Kraft getretenen Gesetz zur Interoperabilität stärkt die Europäische Union die digitale Zusammenarbeit ihrer Mitgliedsstaaten im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Es schafft den rechtlichen Rahmen für ein effizienteres Zusammenspiel des öffentlichen Sektors innerhalb der EU. Dazu gehört unter anderem, dass  Mitgliedstaaten, Regionen und Städte gemeinsam an Projekten arbeiten. Interoperabilitätslösungen werden weitergegeben. Zusätzliche Maßnahmen sollen Innovationen fördern sowie den Wissensaustausch und Kompetenzzuwachs unterstützen.

Weiterführende Erläuterungen bietet die Homepage des Rates der Europäischen Union
Die Gesetzgebungsakte zur VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa) finden Sie hier.