Data Act: Daten-Zugang und -Nutzung in der Europäischen Union

Symbolbild Recht - Hammer auf Tastatur

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben die als Data Act bekannte Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung verabschiedet. Der Data Act ergänzt eine bereits bestehende EU-Verordnung und -Richtlinie.    
 

Ziel ist es, bessere Rahmenbedingungen für einen freien Datenverkehr zu schaffen - zum einen, zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen (B2C), zum anderen, von Unternehmen zu Unternehmen (B2B). Insbesondere Privatpersonen und kleinere Unternehmen sollen vor Benachteiligungen geschützt werden.

Die Verordnung beinhaltet Regelungen zur Datennutzung, -verwendung und –weitergabe. So werden beispielsweise Standards für einen Wechsel zwischen verschiedenen Datenverarbeitungsdiensten, dem sogenannten Cloud-Switching, festgelegt. Sie erleichtern Nutzenden den Anbieterwechsel.
 

Zum Nachlesen: Die Verordnung wurde im Dezember 2023 Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.