Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Komm.ONE AöR ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.komm.one.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Formulare und Dokumente, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Videos haben teilweise keine Untertitel.
  • Nur teilweise Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.komm.one können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 aufgrund eigener Bewertungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 03. Juni 2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Schicken Sie dazu bitte eine E-Mail an: barrierefreiheit@komm.one

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Sonstige Hinweise

Bei der Umsetzung des Internetauftritts komm.one wurde darauf geachtet, die Seiten so zu gestalten, dass jeder sie nutzen und lesen kann. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen.

Die Inhalte auf komm.one stehen überwiegend barrierefrei zur Verfügung. Wir arbeiten daran, schnellstmöglich die wichtigsten Seiten auch in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.

Neben allgemeinen Aspekten wie konsequenter CSS-Umsetzung, integrierten Texten zur Beschreibung von Grafiken, Möglichkeiten zur Bedienung mit der Tastatur werden auch spezielle Funktionen angeboten, die die Gebrauchstauglichkeit erhöhen:
 

Einstellung des Kontrastes

Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Kontrast der Schrift haben, so können Sie ganz oben auf der Seite mit Klick auf den Button "Kontrastumschaltung" eine alternative Darstellungsvariante wählen: durchgehend schwarze Schrift auf weißem Hintergrund.

Meldung von Webbarrieren
Sollten Sie bei der Bedienung der Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge für die Gebrauchstauglichkeit haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an barrierefreiheit@komm.one.
 

Schlich­tungs­stel­le nach § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG
Wenn Sie sich aufgrund Ihrer Behinderung durch unsere Website in Ihrem Recht auf Barrierefreiheit verletzt oder an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gehindert sehen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Beauftragte der Landesregierung zu wenden.