Komm.ONE begrüßt die neue E-Government-Vereinbarung

Symbolbild Vertragliche Vereinbarung

 Land und Kommunale Spitzenverbände haben eine neue E-Government-Vereinbarung unterzeichnet. Die Komm.ONE zeigt sich erleichtert, dass die 
Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen sowie die Bündelung der vorhandenen Kräfte und Ressourcen schlussendlich geeint werden konnte.

Geeignete vorhandene Onlinedienste sollen gemäß der neuen E-Government-Vereinbarung zentral und landesweit ausgerollt werden. Der Anschluss der in den Kommunen genutzten Fachverfahren daran erfolgt nach Möglichkeit einheitlich. Die Implementierung dieser landesweiten Onlinedienste soll durch die Rollout-Einheit der Komm.ONE erfolgen, die bereits bestehende Lösungen erfolgreich für eine großflächige Nachnutzung durch Kommunen in Baden-Württemberg ausgerollt hat. Dazu gehörte etwa die elektronische Wohnsitzanmeldung eWA aus Hamburg. 

„Eine vollständige Digitalisierung sämtlicher Verwaltungsprozesse von der Antragstellung bis zur Ergebnismitteilung unter Einbeziehung der behördeninternen Vorgänge ist der Schlüssel zu einer bürger- und dienstleistungsorientierten und zugleich hocheffizienten öffentlichen Verwaltung“, so Roland Bernhard, Verwaltungsratsvorsitzender der Komm.ONE. „Dafür braucht es ein abgestimmtes Vorgehen, gezielte Steuerung und vor allem eine nachhaltig gesicherte Finanzierung.“ Zehn Millionen Euro stellen das Land und die Kommunalen Spitzenverbände aktuell zur Verfügung, um den flächendeckenden Rollout einheitlicher Onlinedienste für die finanziell stark unter Druck stehenden Kommunen zu realisieren. „Doch um die Verwaltungsdigitalisierung spürbar zu beschleunigen, müssen die notwendigen Finanzmittel längerfristig und in ausreichender Höhe bereitgestellt werden“, betont Verwaltungsratsvorsitzender Roland Bernard, der sich für eine entsprechende Festlegung im kommenden Koalitionsvertrag ausspricht.

Der Vorstandsvorsitzende der Komm.ONE William Schmitt freut sich, dass die Rolle der Komm.ONE als zentrale Dienstleisterin gestärkt werden soll. „Die Vereinbarung bereitet den Weg zu den von uns geforderten ressortübergreifenden Standards für Architektur, Prozesse und Schnittstellen“, sieht er sich bestätigt. „Wir benötigen pragmatische und effiziente Ansätze wie diese, um voranzukommen. Standards sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass eine flächendeckende konsequente Digitalisierung und die Registermodernisierung gelingen können.“