Schutz für kommunale Kandidatinnen und Kandidaten

Symbolbild Recht und Wahlen Mensch sitzt vor Laptop

Mit der neuen Kommunalwahlordnung, die am 01.08.2023 in Baden-Württemberg in Kraft getreten ist, werden Mandats- und Amtsträgerinnen und -träger bei Kommunalwahlen nun besser geschützt.

So wird künftig beispielsweise nicht mehr die vollständige Anschrift von Kandidatinnen und Kandidaten bei Wahlbekanntmachungen und auf Stimmzetteln angegeben.

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