Cybersicherheit: Fachservice externer Datenschutz

Symbolbild für Datendiebstahl: Eine vermummte Person sitzt am Computer

Aus der Reihe "Was Kommunen wirklich brauchen"

Handlungsfeld: Übernahme der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gem. Art. 39 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, EU-DSGVO, für Gemeinden und kommunale Organisationseinheiten.

Ziel: Einhaltung des Datenschutzes gemäß den EU-DSGVO-Vorgaben und nationaler Vorschriften

Umsetzung: Der Fachservice externer Datenschutz stellt für Kommunen einen zertifizierten behördlichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO. Das Fachservice-Team prüft den aktuellen Stand der EU-DSGVO-Umsetzung und berät zur weiteren Realisierung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und der Verarbeitung personenbezogener Daten. Zusätzlich erhalten Kommunen Zugriff auf das Datenschutzmanagementsystem und die Möglichkeit, Muster und Vorlagen zu nutzen. Je nach Bedarf können Kommunen ein für sie passendes Leistungspaket zum externen Datenschutz wählen.